GEZ Gebühren für Internet-PCs ab 2007
Sachlage
Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum
Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a
die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist
grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang
von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus
für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht.
Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu
erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006
keine Gebühren erhoben werden.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das
Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich
anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein
Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät
ist. Dies gilt auch für die neuen PC-Cards für digitales DVB-T.
Quelle: GEZ.de
Planung
Die Rundfunkkommission plante, die Gebühren von derzeit EUR 16,15 auf EUR 17,24
ab 01.01.2005 zu erhöhen, aber die Bundesländer einigten sich darauf, die Gebühr auf "nur"
EUR 17,03 ab 01.04.2005 zu erhöhen. Schlimm genug, aber ab 01.01.2007 soll auch noch
zusätzlich eine Gebühr für den jeweils ersten Internet-PC pro Haushalt erhoben werden, die
aber dann in der bereits bestehenden Fernsehgebühr pro Haushalt enthalten sein soll.
Was bedeutet das?
1. Von der neuen Gebühr ab 2007 betroffen sind nur PC mit Internetanschluss.
2. Gebührenpflichtig ist nur ein Internet-PC pro Teilnehmer.
3. PC mit eingebauter DVBT-, TV- oder Radiokarte sind bereits jetzt gebührenpflichtig.
4. Wer bereits Gebühren für einen Fernseher entrichtet, zahlt für den PC nicht extra.
Weitere Infos
Der GEZ-Scherge - Was machen, wenn der Gebührenbeauftragte klingelt?
GEZ abschaffen! - Argumente gegen die Gebührenpflicht
GEZ-Befreiung und Telekom-Sozialtarif - Wer muss nicht zahlen?
Preis-Leistungs-Verhältnis im PAY-TV
| Anbieter | Preis | Leistung | Anzeige |
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